Energieausweis für Gebäude ist Pflicht

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtete alle Mitgliedstaaten, im Jahr 2006 einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland wird diese Richtlinie bundesweit in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Gegenüber den bisherigen Regelungen sind davon nicht nur neue Gebäude betroffen: Auch für bestehende Gebäude - egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude - muss der Eigentümer bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. 

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